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BAG Urteil v. - 10 AZR 260/14

Gesetze: § 75 Abs 1 HGB, § 75 Abs 3 HGB, § 76 Abs 1 HGB, § 74a Abs 1 S 1 HGB, § 74 HGB, § 275 Abs 1 BGB, § 320 Abs 1 S 1 BGB, § 326 Abs 1 S 1 Halbs 1 BGB

Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Beteiligung am Konkurrenzunternehmen durch zinsloses Darlehen

Leitsatz

1. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzunternehmens bezieht, umfasst auch das Belassen eines zinslosen Darlehens, das der Arbeitnehmer einem Konkurrenzunternehmen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Zweck seiner Gründung ausgereicht hat.

2. Im Einzelfall kann ein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers iSv. § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB daran bestehen, dass sich der ausgeschiedene Mitarbeiter nicht in erheblichem wirtschaftlichem Umfang an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt und so mittelbar in Wettbewerb zum Arbeitgeber tritt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:070715.U.10AZR260.14.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2547 Nr. 42
DB 2015 S. 2516 Nr. 43
DB 2015 S. 6 Nr. 41
DStR 2015 S. 13 Nr. 41
NJW 2015 S. 3389 Nr. 46
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2015 S. 3808
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2016 S. 715
ZIP 2015 S. 2090 Nr. 43
MAAAF-04975

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