Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - I ZB 74/14

Gesetze: § 19 Abs 1 MarkenG, § 19 Abs 4 MarkenG, § 125b Nr 2 MarkenG, Art 102 Abs 2 EGV 207/2009, § 888 Abs 1 S 1 ZPO

Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Auslegung einer titulierten Auskunftspflicht

Leitsatz

Bei der Auslegung eines Vollstreckungstitels, der eine Auskunftspflicht tituliert, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser kann es gebieten, die titulierte Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren dahin auszulegen, dass sie sich nicht auf Waren erstreckt, bezüglich derer der Auskunftspflichtige auch nach zumutbaren Nachforschungen über keine Anhaltspunkte verfügt, dass sie ohne Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden sind.

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2434 Nr. 41
WM 2015 S. 1949 Nr. 41
AAAAF-04979

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank