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BSG Urteil v. - B 2 U 6/13 R

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 2108 BKV

Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - arbeitstechnische Voraussetzung - arbeitsmedizinische Voraussetzung - haftungsbegründende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - Frauen - Mainz-Dortmunder-Dosismodell - Orientierungswert - Konsensempfehlungen - Konstellation B 3 - Fehlen der B2-Zusatzkriterien

Leitsatz

Bei fehlendem Konsens in der Konsensarbeitsgruppe zur Erstellung medizinischer Beurteilungskriterien zu bandscheibenbedingten Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule ist im Rahmen der Amtsermittlung festzustellen, ob im konkreten Einzelfall individuelle Umstände vorliegen, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand den Ursachenzusammenhang als hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:230415UB2U613R0

Fundstelle(n):
MAAAF-05023

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