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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 537/14

Gesetze: SGB 12 § 42 Nr 4; SGB 12 § 35

Leitsatz

Leitsatz:

Kein Anspruch eines volljährigen behinderten Hilfeempfängers, der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, auf Übernahme von Kosten der Unterkunft im Haus der Eltern (§§ 42 Nr. 4, 35 SGB XII) . Der zwischen den Eltern und dem Sohn durch seinen Ergänzungsbetreuer geschlossene Mietvertrag ist als Scheingeschäft (§ 117 BGB) zu bewerten, weil kein ernsthaftes Mietverlangen besteht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAF-05103

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