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BGH Urteil v. - VI ZR 175/14

Gesetze: Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB

Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer Grundschullehrerin über die Verhaltensweisen einer Grundschülerin unter identifizierender Benennung; Wegfall durch selbstöffnende, öffentliche Äußerungen des Erziehungsberechtigten; Reichweite der Kunstfreiheit

Leitsatz

1. Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten beeinträchtigt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung.

2. Die durch die Preisgabe nicht in die Öffentlichkeit gehörender Lebenssachverhalte bewirkte Persönlichkeitsrechtsverletzung entfällt nicht dadurch, dass sich der Verletzte oder sein Erziehungsberechtigter nach der Verletzung ebenfalls zu den offenbarten Umständen äußert.

3. Zur Reichweite des Schutzbereichs der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 789 Nr. 11
KAAAF-05764

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