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BGH Urteil v. - III ZR 384/14

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns (im Folgenden: Zedent) im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch. Nach einem Beratungsgespräch mit dem für die Beklagte tätigen Anlageberater M. zeichnete der Zedent am 30. Oktober 1993 eine Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds NLI 13 GmbH & Co. KG mit einem Anteil von 100.000 DM zuzüglich 5 % Agio. Der Emissionsprospekt enthält, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, folgende Hinweise:

Fundstelle(n):
FAAAF-05770

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