Die Klägerin nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht ihrer Mutter (im Folgenden: Zedentin) im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch. Nach einem Beratungsgespräch mit dem für die Beklagte tätigen Anlageberater W. zeichnete die Zedentin am 3. Dezember 1993 eine Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds W. GbR mit einem Anteil von 150.000 DM zuzüglich 5 % Agio. Die Fondsgesellschaft wurde anschließend in die KG GmbH & Co. (kurz: NLI 20) umgewandelt. Der Emissionsprospekt enthält, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, folgende Hinweise: