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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 424/15

Gesetze: SGB 5 § 13 Abs 3a; SGG § 55

Leitsatz

Leitsatz:

Die Feststellungsklage, dass die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V eingetreten ist, ist gegenüber einer Leistungsklage subsidiär. Für eine solche Feststellungsklage fehlt es am Feststellungsinteresse, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits eine Leistungsklage auf Freistellung oder Erstattung von entstandenen Kosten erhoben werden könnte

Fundstelle(n):
IAAAF-05824

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