Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Brüssel-I-Verordnung: Internationale und örtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten auf Ausgleichszahlungsansprüche von Fluggästen wegen großer Verspätung auf einer Teilstrecke einer aus mehreren Flügen bestehenden Flugverbindung gegen ein ausführendes Luftfahrtunternehmen
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt:
1. Ist Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass der Begriff "Ansprüche aus einem Vertrag" auch einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 296/91 erfasst, der gegenüber einem ausführenden Luftfahrtunternehmen verfolgt wird, welches nicht Vertragspartner des betroffenen Fluggasts ist?
2. Soweit Art. 5 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 Anwendung findet:
Ist bei einer Personenbeförderung auf einer aus mehreren Flügen bestehenden Flugverbindung ohne nennenswerten Aufenthalt auf den Umsteigeflughäfen der Abflugort der ersten Teilstrecke als Erfüllungsort gemäß Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Spiegelstrich VO (EG) Nr. 44/2001 anzusehen, auch wenn die Flugverbindung von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt worden ist und sich die Klage gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen einer anderen Teilstrecke richtet, auf der es zu einer großen Verspätung gekommen ist?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2113 Nr. 36 BB 2015 S. 2561 Nr. 43 DB 2015 S. 7 Nr. 42 NJW 2016 S. 896 Nr. 12 RIW 2016 S. 459 Nr. 7 WM 2016 S. 1200 Nr. 25 ZIP 2015 S. 65 Nr. 34 FAAAF-05838