Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen mündlichen Verhandlung bei nachträglicher notwendiger Beiladung (hier: Verfahren zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags)
Tatbestand
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine Gemeinde, begehrt, mit einem höheren Anteil an der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags der X-GbR für den Erhebungszeitraum 2000 einbezogen zu werden. Der zu zerlegende Gewerbeertrag resultiert aus dem Gewinn der vormaligen E. E war über ein Organschaftsverhältnis mit der X-AG verbunden und diese wiederum über ein Organschaftsverhältnis mit der X-GbR. Aufgrund der bestehenden (gewerbesteuerlichen) Organschaftsverhältnisse erfolgte die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei der X-GbR.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1695 Nr. 12 BAAAF-05916