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BAG Urteil v. - 5 AZR 249/11

Gesetze: § 297 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 2 BGB, § 106 S 1 GewO

Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

Leitsatz

Der Arbeitnehmer ist an eine Weisung des Arbeitgebers, die nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung festgestellt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1855 Nr. 30
BB 2013 S. 576 Nr. 10
DB 2012 S. 1628 Nr. 29
DB 2012 S. 8 Nr. 28
NJW 2012 S. 2605 Nr. 35
WAAAF-06116

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