Markenrechtsverletzung im Internet: Haftung eines Betreibers einer Verkaufsplattform mit interner Suchmaschine wegen Beeinflussung einer Trefferliste einer externen Suchmaschine - Posterlounge
Leitsatz
Posterlounge
Programmiert der Betreiber einer Verkaufsplattform die auf seiner Internetseite vorhandene interne Suchmaschine so, dass Suchanfragen der Nutzer (hier: „Poster Lounge“) automatisch in einer mit der Marke eines Dritten (hier: „Posterlounge“) verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen werden, ist er als Täter durch aktives Tun dafür verantwortlich, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) aus der im Quelltext aufgefundenen Begriffskombination einen Treffereintrag generiert, der über einen elektronischen Verweis (Link) zur Internetplattform des Betreibers führt (im Anschluss an , GRUR 2010, 835 - POWER BALL).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2016 S. 673 Nr. 11 ZIP 2015 S. 2495 Nr. 51 OAAAF-06136