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BGH Urteil v. - I ZR 104/14

Gesetze: Art 9 Abs 1 S 2 Buchst b EGV 207/2009, Art 9 Abs 2 EGV 207/2009, Art 102 Abs 1 EGV 207/2009, § 14 Abs 6 MarkenG, § 7 Abs 1 TMG

Markenrechtsverletzung im Internet: Haftung eines Betreibers einer Verkaufsplattform mit interner Suchmaschine wegen Beeinflussung einer Trefferliste einer externen Suchmaschine - Posterlounge

Leitsatz

Posterlounge

Programmiert der Betreiber einer Verkaufsplattform die auf seiner Internetseite vorhandene interne Suchmaschine so, dass Suchanfragen der Nutzer (hier: „Poster Lounge“) automatisch in einer mit der Marke eines Dritten (hier: „Posterlounge“) verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen werden, ist er als Täter durch aktives Tun dafür verantwortlich, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) aus der im Quelltext aufgefundenen Begriffskombination einen Treffereintrag generiert, der über einen elektronischen Verweis (Link) zur Internetplattform des Betreibers führt (im Anschluss an , GRUR 2010, 835 - POWER BALL).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2016 S. 673 Nr. 11
ZIP 2015 S. 2495 Nr. 51
OAAAF-06136

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