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BGH Urteil v. - I ZR 158/14

Gesetze: § 1 Abs 1 S 1 PAngV, Art 7 Abs 4 Buchst c EGRL 29/2005, Art 22 EGRL 123/2006, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 UWG

Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von Gemeinschaftsrecht bei der Beurteilung der Werbung für eine Kreuzfahrtreise mit Preisangaben ohne Einbeziehung des Serviceentgelts - Der Zauber des Nordens

Leitsatz

Der Zauber des Nordens

1. Auf Preisangaben für Dienstleistungen sind die Vorschriften über die Informationspflichten in Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und in Art. 22 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt nebeneinander anwendbar.

2. Ein Service-Entgelt, das bei einer Kreuzfahrt für jede beanstandungsfrei an Bord verbrachte Nacht zu zahlen ist, ist Teil des nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in Verbindung mit Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG anzugebenden Gesamtpreises.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 7 Nr. 43
QAAAF-06277

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