Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz verfassungsgemäß
Leitsatz
1. Das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz ist verfassungsgemäß. Es verstößt insbesondere nicht gegen Art. 105 Abs. 2a Satz 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und gegen die Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. 2. Das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz verstößt auch nicht gegen Art. 401 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL). 3. Art. 6 EMRK gilt nach dem Wortlaut seines Abs. 1 Satz 1 lediglich für Streitigkeiten in Bezug auf zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen sowie Strafverfahren, aufgrund des öffentlich-rechtlichen Charakters der Besteuerung jedoch nicht für das finanzgerichtliche Verfahren.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1697 Nr. 12 HAAAF-06280