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BFH Urteil v. - II R 31/14

Gesetze: GG Art. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2a, AO § 30, HmbKTTG, RL 2006/112/EG Art. 401, MRK Art. 6

Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz ist verfassungsgemäß. Es verstößt insbesondere nicht gegen Art. 105 Abs. 2a Satz 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und gegen die Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung.
2. Das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz verstößt auch nicht gegen Art. 401 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL).
3. Art. 6 EMRK gilt nach dem Wortlaut seines Abs. 1 Satz 1 lediglich für Streitigkeiten in Bezug auf zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen sowie Strafverfahren, aufgrund des öffentlich-rechtlichen Charakters der Besteuerung jedoch nicht für das finanzgerichtliche Verfahren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1697 Nr. 12
HAAAF-06280

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