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BFH Urteil v. - V R 49/14

Gesetze: FGO § 62 Abs. 2FGO § 62 Abs. 3FGO § 97AO § 80

Auslegung eines Verwaltungsakts durch das Revisionsgericht; Berechtigung eines Prozessbevollmächtigten zur Klageerhebung als Sachurteilsvoraussetzung; Zurückweisung eines Bevollmächtigten

Leitsatz

1. Der Begriff "Zulässigkeit einer Klage" i.S. des § 97 FGO ist weit auszulegen; er bezieht sich auf alle für das Klageverfahren erheblichen Sachurteilsvoraussetzungen und bedeutet nicht, dass ein Zwischenurteil nur ergehen darf, wenn sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für die betreffenden Klage geprüft und bejaht worden sind.
2. Zur Auslegung eines Verwaltungsakts ist auch das Revisionsgericht befugt, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) hierzu ausreichen. Der BFH ist dabei nicht an die Auslegung eines Bescheids durch das FG gebunden.
3. Auslegung einer Verfügung des Finanzamts über die Zurückweisung eines Bevollmächtigten dahingehend, dass die Zurückweisung lediglich das Besteuerungsverfahren, nicht aber das Klageverfahren betrifft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1692 Nr. 12
HFR 2015 S. 1096 Nr. 12
BAAAF-06282

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