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BFH Urteil v. - VIII R 30/13

Gesetze: AO § 233a, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, EStG § 20 Abs.1 Nr. 7 Satz 3, EStG § 52a Abs. 8 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3

Besteuerung von Erstattungszinsen und Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen; zeitlicher Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010

Leitsatz

1. Die Anordnung der Besteuerung der Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 verstößt im Vergleich zur Nichtabziehbarkeit der Nachzahlungszinsen weder gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG noch das daraus folgende, an den Gesetzgeber gerichtete verfassungsrechtliche Gebot, einmal getroffene (steuerliche) Belastungsentscheidungen folgerichtig auszugestalten (Folgerichtigkeitsgebot).
2. Die Regelung des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAF-06284

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