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BAG Urteil v. - 9 AZR 999/13

Gesetze: § 4 Abs 5 TVG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 10 AGG, § 77 Abs 6 BetrVG

Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit - Nachwirkung - Benachteiligung wegen des Alters

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, mit dem Kläger ab dem 1. Mai 2015 ein auf sechs Jahre befristetes Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell einzugehen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:290415.U.9AZR999.13.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2420 Nr. 40
DB 2015 S. 2644 Nr. 45
DStR 2015 S. 13 Nr. 43
YAAAF-06539

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