Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 255/14

Gesetze: § 204 Abs 1 Nr 14 BGB, § 167 ZPO

Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung: Voraussetzungen im Falle der Veranlassung einer Bekanntgabe eines erstmaligen Antrags auf Prozesskostenhilfe

Leitsatz

1. Die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Prozesskostenhilfe hemmt nur dann die Verjährung, wenn der Gläubiger die richtige Anschrift des Schuldners mitgeteilt hat.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Bekanntgabe des Antrags demnächst nach dessen Einreichung veranlasst wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 151 Nr. 3
WM 2015 S. 2104 Nr. 44
NAAAF-06547

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank