Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des Leistungsberechtigten - Leistungserbringer als Rechtsnachfolger - Klage auf höhere Leistungen - bestandskräftige Leistungsbewilligung - Begrenzung des Schuldbeitritts durch den Bewilligungsbescheid
Leitsatz
Die gesetzlich vorgesehene Sonderrechtsnachfolge bei Leistungen in Einrichtungen und bei Pflegegeld nach dem Tod des Sozialhilfeberechtigten erfasst nicht die Fälle, in denen ergangene Bescheide vor dem Tod des Sozialhilfeberechtigten bzw nach dessen Tod mangels Rechtsmittels eines Rechtsnachfolgers Bestandskraft erlangt haben.