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LSG Hessen Beschluss v. - L 7 AS 431/15 B ER

Gesetze: SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/EU § 3

Leitsatz

Leitsatz:

Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für Arbeitsuchende gilt auch für Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht, die Staatsangehörige eines anderen europäischen Mitliedsstaates sind. Eine Ausschlussnorm ist einer erweiternden Auslegung unter bestimmten hier vorliegenden Voraussetzungen zugänglich.

Zu den Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU.

Fundstelle(n):
WAAAF-06732

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