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BFH Beschluss v. - X K 5/13

Gesetze: FGO § 139 Abs. 2, FGO § 149, ZPO § 91, GVG § 198

Anspruch auf Kostenerstattung des verklagten Bundeslandes wegen überlanger Verfahrensdauer; Bundesland keine Finanzbehörde gemäß § 139 Abs. 2 FGO; Erstattung notwendiger Reisekosten einschließlich Tagegelder eines Vertreters einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Fundstelle(n):
FAAAF-06768

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