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BFH Urteil v. - III R 38/14 BStBl 2016 II S. 102

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 Satz 3; EStG § 32 Abs. 1, Abs. 6; AO § 8;

Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt - Auslandsstudium

Leitsatz

1. Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt (Bestätigung des Senatsurteils vom III R 10/14, BFHE 247, 239). Nicht erforderlich ist hingegen, dass das Kind den weit überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringt.

2. Bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten zum Zwecke einer Berufsausbildung unterscheiden sich die Anforderungen an das Innehaben der inländischen Wohnung nicht danach, ob es sich um die Anfangsphase der Berufsausbildung oder eine spätere Phase handelt.

3. Für die Frage, ob das Kind während des Auslandsaufenthalts einen inländischen Wohnsitz beibehalten oder begründet hat, können auch außerhalb des jeweiligen kindergeldrechtlichen Streitzeitraums liegende tatsächliche Umstände berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2016 II Seite 102
AO-StB 2015 S. 343 Nr. 12
BFH/NV 2015 S. 1736 Nr. 12
BFH/PR 2016 S. 7 Nr. 1
BStBl II 2016 S. 102 Nr. 3
DB 2015 S. 6 Nr. 44
DStR 2015 S. 8 Nr. 44
DStRE 2015 S. 1363 Nr. 22
DStZ 2015 S. 900 Nr. 23
EStB 2015 S. 440 Nr. 12
FR 2016 S. 342 Nr. 7
GStB 2016 S. 5 Nr. 2
HFR 2015 S. 1141 Nr. 12
IWB-Kurznachricht Nr. 21/2015 S. 786
KSR direkt 2015 S. 5 Nr. 12
NJW 2016 S. 1536 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2015 S. 3299
StB 2015 S. 414 Nr. 12
StBW 2015 S. 972 Nr. 25
StBW 2015 S. 990 Nr. 25
wistra 2015 S. 4 Nr. 12
YAAAF-06779

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