Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht: Anspruch eines auf eine bestimmte Kraftfahrzeugmarke spezialisierten Kraftfahrzeugveredelungsunternehmens auf Weiterbelieferung mit Original-Bau- und Ersatzteilen des Kraftfahrzeugherstellers und Fortsetzung der Zugangsgewährung zu einem Diagnose- und Informationssystem sowie Belieferung mit Neufahrzeugen - Porsche-Tuning
Leitsatz
Porsche-Tuning
1. Eine ohne vertragliche Vereinbarung autonom geschaffene Bezugskonzentration kann den Tatbestand unternehmensbedingter Abhängigkeit erfüllen.
2. Die nach Art. 4 Buchst. b Nr. iv Vertikal-GVO freigestellte Verkaufsbeschränkung erfasst nicht die Lieferung von Ersatzteilen und anderen Teilen an den Abnehmer zum unveränderten Weiterverkauf.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2753 Nr. 46 DB 2015 S. 6 Nr. 45 BAAAF-07053