Sozialgerichtliches Verfahren - prozessuales Anerkenntnis ist reine Prozesserklärung - Verbindung mit einer materiell-rechtlichen Erklärung als Doppeltatbestand - keine Anfechtbarkeit wegen Irrtums - kein wirksamer Widerruf
Leitsatz
1. Ein prozessuales Anerkenntnis ist eine reine Prozesserklärung, die mit einer materiell-rechtlichen Erklärung als Doppeltatbestand verbunden sein kann.
2. Ein prozessuales Anerkenntnis ist nach Zugang bei Gericht nicht wegen Irrtums anfechtbar und kann grundsätzlich nicht wirksam widerrufen werden.