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BSG Urteil v. - B 1 KR 1/15 R

Gesetze: § 101 Abs 2 SGG, § 122 SGG, § 202 S 1 SGG, § 119 BGB, §§ 119ff BGB, § 130 Abs 1 S 2 BGB, § 160 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 307 S 1 ZPO

Sozialgerichtliches Verfahren - prozessuales Anerkenntnis ist reine Prozesserklärung - Verbindung mit einer materiell-rechtlichen Erklärung als Doppeltatbestand - keine Anfechtbarkeit wegen Irrtums - kein wirksamer Widerruf

Leitsatz

1. Ein prozessuales Anerkenntnis ist eine reine Prozesserklärung, die mit einer materiell-rechtlichen Erklärung als Doppeltatbestand verbunden sein kann.

2. Ein prozessuales Anerkenntnis ist nach Zugang bei Gericht nicht wegen Irrtums anfechtbar und kann grundsätzlich nicht wirksam widerrufen werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:080915UB1KR115R0

Fundstelle(n):
IAAAF-07068

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