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LSG Bayern Urteil v. - L 15 VG 2/09

Die Parteien streiten wegen einer Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Aus Vereinfachungsgründen wird im Folgenden, wenn das Maß der Versorgung thematisiert wird, nur vom Grad der Schädigungsfolgen (GdS) gesprochen, auch wenn es um Zeiten bzw. Feststellungen vor dem 21.12.2007 geht. Der bis einschließlich 20.12.2007 gesetzlich statuierte Maßstab der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) findet keine Erwähnung.

Fundstelle(n):
WAAAF-07140

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