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BFH Urteil v. - III R 26/12

Gesetze: EStDV § 9a, InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, InvZulG § 2 Abs. 4 Satz 5, InvZulG § 2 Abs. 7, InsO § 85 Abs. 2, InsO § 179 Abs. 1, InsO § 180 Abs. 2, ZPO § 240

Zeitpunkt der Lieferung und nicht der Betriebsbereitschaft im Zulagenrecht maßgebend; Insolvenzeröffnung während eines Revisionsverfahrens; Änderung des Anfechtungsverfahrens in ein Insolvenzfeststellungsverfahren

Leitsatz

Die Lieferung eines Wirtschaftsguts i.S. von § 9a EStDV ist trotz fehlender Betriebsbereitschaft jedenfalls dann als Zeitpunkt der Anschaffung i.S. des Investitionszulagenrechts anzusehen, wenn von dem Wirtschaftsgut bereits die Impulse ausgehen, die durch die Förderung mit Investitionszulage ausgelöst werden sollen. Ein Grund, in solchen Fällen die Investitionszulage zu versagen, besteht nicht, weil der mit der Gewährung von Investitionszulage verfolgte Förderzweck trotz der noch fehlenden Betriebsbereitschaft zum Zeitpunkt der Lieferung bereits erreicht ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 44 Nr. 1
BFH/NV 2016 S. 65 Nr. 1
DStRE 2015 S. 1455 Nr. 23
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2016 S. 243
Ubg 2015 S. 729 Nr. 12
GAAAF-07180

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