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BGH Urteil v. - I ZR 70/84

Leitsatz

Leitsatz:

»Die Bezeichnung VIDEO-RENT ist als Firmenbezeichnung für einen Geschäftsbetrieb, der Geräte und Zubehör der Unterhaltungselektronik einschließlich Videogeräte und Videokassetten umfaßt, nicht unterscheidungskräftig.«

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAF-07433

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