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BGH Urteil v. - I ZR 138/13

Gesetze: Art 1 Abs 2 EGRL 9/96, Art 267 Abs 1 Buchst b AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV, § 87a UrhG, §§ 87aff UrhG

Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Datenbankrichtlinie: Vorliegen einer "Sammlung von unabhängigen Elementen" bei Landkarten des Bundeslandes Bayern - TK 50

Leitsatz

TK 50

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. Nr. L 77 vom , S. 20) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist bei der Frage, ob eine Sammlung von unabhängigen Elementen im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG vorliegt, weil sich die Elemente voneinander trennen lassen, ohne dass der Wert ihres informativen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird, jeder denkbare Informationswert oder nur derjenige Wert maßgebend, welcher unter Zugrundelegung der Zweckbestimmung der jeweiligen Sammlung und der Berücksichtigung des sich daraus ergebenden typischen Nutzerverhaltens zu bestimmen ist?

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 816 Nr. 11
DAAAF-07437

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