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BGH Urteil v. - VII ZR 344/13

Gesetze: § 305c Abs 1 BGB

Formularmäßiger Bauvertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber: Unwirksamkeit einer Stoffpreisgleitklausel

Leitsatz

Eine Stoffpreisgleitklausel des öffentlichen Auftraggebers von Bauleistungen ist überraschend und wird nicht Vertragsbestandteil, wenn sie ohne ausreichenden Hinweis den Auftragnehmer zur Vermeidung erheblicher Nachteile bei Stoffpreissenkungen dazu anhält, bereits bei seiner Kalkulation von üblichen Grundsätzen abzuweichen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 2770 Nr. 48
DB 2014 S. 7 Nr. 45
NJW 2014 S. 8 Nr. 47
NJW 2015 S. 49 Nr. 1
WM 2015 S. 847 Nr. 17
ZIP 2015 S. 277 Nr. 6
NAAAF-07438

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