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BGH Urteil v. - VI ZR 480/14

Gesetze: Art 5 Nr 3 VollstrZustÜbk 2007

Internationale Zuständigkeit: Ort des schädigenden Ereignisses bei Eintritt eines Vermögensschadens auf einem Girokonto bei einer deutschen Bank

Tatbestand

Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes von dem Beklagten Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der E. S. AG (im Folgenden auch: "Gesellschaft"), einer nicht börsennotierten Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz.

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Fundstelle(n):
DAAAF-07450

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