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BGH Urteil v. - VI ZR 485/14

Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht ihres Lebensgefährten von dem Beklagten Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der E. S. AG (im Folgenden auch: "Gesellschaft"), einer nicht börsennotierten Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz.

Fundstelle(n):
NAAAF-07451

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