Gesetze: § 85 Abs 4 S 1 SGB 5 vom , § 106a Abs 2 S 1 SGB 5 vom
Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Plausibilitätsprüfung - individuelle Berichtigung sämtlicher Honorarbescheide aller an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte für mehrere Quartale - pauschale Berechnung der Honorarminderung
Leitsatz
Der mit der individuellen Berichtigung sämtlicher Honorarbescheide aller an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte für mehrere Quartale verbundene Aufwand kann dann die pauschale Berechnung einer Honorarminderung rechtfertigen, wenn er in keinem sinnvollen wirtschaftlichen Verhältnis zu dem möglichen Ertrag für den einzelnen Vertragsarzt steht.