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LSG Hessen Urteil v. - L 9 AS 591/11

Die Beteiligten streiten über die Rücknahme von Leistungsbescheiden, mit welchen der Klägerin Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bewilligt wurden, und damit verbunden über die Erstattung von 21.243,17 Euro.

Fundstelle(n):
OAAAF-07604

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