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SchlHOLG Urteil v. - 17 U 98/14

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157; BGB § 434; EneV 16

Leitsätze

Leitsatz:

Die bloße Aushändigung eines Energieausweises durch den Makler führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB.

Orientierungssatz:

Orientierungssätze:

Keine Verkäuferhaftung bei fehlerhaften Angaben im Energieausweis

Fundstelle(n):
EAAAF-07642

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