Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren, zu einem Gebot, welches hinter 7/10 des Grundstückswerts zurückbleibt
Tatbestand
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GbR, erwarb im Vorfeld einer empfangenen Grundstückslieferung, deren umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage vorliegend streitig ist, eine durch eine Buchgrundschuld am betreffenden Grundstück abgesicherte Kreditforderung gegen den Grundstückseigentümer in Höhe von . € zum Kaufpreis von . €. Diese Forderung einschließlich der Sicherheiten trat sie aufgrund Forderungskaufvertrags an eine KG ab und vereinbarte mit dieser, dass sie, die Klägerin, das Grundstück treuhänderisch für die KG erwerben werde. Die Gesellschafter der Klägerin beantragten die Zwangsversteigerung des Grundstücks, dessen Verkehrswert aufgrund eines von der Klägerin in Auftrag gegebenen Gutachtens mit . € ermittelt und vom Vollstreckungsgericht nach Anhörung der Gläubiger rechtskräftig auf diesen Betrag festgesetzt wurde.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 78 Nr. 1 OAAAF-07643