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BFH Beschluss v. - V B 159/14

Gesetze: InsO § 21 Abs. 1 Satz 1, InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, InsO § 178 Abs. 1, InsO § 178 Abs. 3, ZPO § 240

Erledigung des Finanzrechtsstreits in der Hauptsache bei widerspruchsloser Feststellung der Steuerforderung zur Insolvenztabelle; Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens

Tatbestand

I. Das Finanzgericht hat die Klage der ehemaligen Klägerin und Beschwerdeführerin (Insolvenzschuldnerin) wegen Umsatzsteuer 2004 bis 2008 (Streitjahre) teilweise stattgegeben und im Übrigen als unbegründet abgewiesen. Das Urteil vom 22. Oktober 2014 wurde der Klägerin am 20. November 2014 zugestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 60 Nr. 1
TAAAF-07650

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