Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte eines Steuerberaters; Umwegfahrten für Mandatsbesuche mit den tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig
Leitsatz
1. Die Abzugsbeschränkung durch die gesetzliche Entfernungspauschale gilt für "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte" auch dann, wenn die jeweilige Hin- oder Rückfahrt durch ein Dienstgeschäft unterbrochen wird, gleichwohl aber als Ziel und Zweck der Fahrt das Erreichen der Wohnung oder der Betriebsstätte im Vordergrund steht. 2. Unterbricht ein Steuerberater eine Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte durch einen Mandantenbesuch, sind für die weitere Fahrtstrecke zu dem aufgesuchten Mandanten, die über die bei der Entfernungspauschale berücksichtigte Entfernung zwischen Wohnung und Betriebsstätte hinaus geht, nur die Mehrkosten der Fahrt allein durch das Dienstgeschäft veranlasst und deshalb (nur) die auf diese Strecke entfallenden tatsächlichen Kosten bei den Betriebsausgaben abziehbar. 3. Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist nicht wegen der Fahrtunterbrechungen auf einer der beiden arbeitstäglich durchgeführten Fahrten nur zur Hälfte in Ansatz zu bringen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 2/2016 S. 58 EStB 2015 S. 444 Nr. 12 KÖSDI 2016 S. 19632 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 48/2015 S. 3522 StBW 2015 S. 981 Nr. 25 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2015 S. 938 XAAAF-07653