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Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Kürzung der Beiträge zur Krankenversicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a EStG um Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V)
Bezug: (BStBl 2011 I S. 464)
Bezug: (BStBl 2015 I S. 577)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum (BStBl 2011 I S. 464), die zuletzt durch (BStBl 2015 I S. 577) neu gefasst worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt gefasst:
„Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte gemäß § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen:
Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 5b EStG)
Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6, § 12 Nummer 5 EStG)
– für die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2014 –
Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)
– für Veranlagungszeiträume ab 2015 –
Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Absatz 3, 4, 4a EStG)
– für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009 –
Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 EStG (§ 10 Absatz 3 EStG)
– für Veranlagungszeiträume ab 2010 –
Beschränkt...