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BAG Urteil v. - 5 AZR 1000/13

Gesetze: § 615 S 1 BGB, § 9 Abs 2 PersVG SN

Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

Leitsatz

Mit dem schriftlichen Verlangen der Weiterbeschäftigung macht ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung den Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs im Sinne einer einstufigen tariflichen Ausschlussfrist ausreichend geltend.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:190815.U.5AZR1000.13.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2931 Nr. 48
DB 2015 S. 7 Nr. 47
DAAAF-08101

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