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BGH Beschluss v. - XI ZB 8/15

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 5020 ZPO

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Kontrollversäumnis nach eigenmächtiger Korrektur des fristwahrenden Schriftsatzes durch eine Kanzleiangestellte

Leitsatz

Werden an dem Entwurf einer Rechtsmittelschrift nach der Durchsicht durch den Rechtsanwalt noch eigenmächtig Korrekturen durch das Büropersonal vorgenommen, muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass ihm der korrigierte Schriftsatz nebst Anlagen grundsätzlich erneut zur Kontrolle vorgelegt wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2817 Nr. 47
NJW 2015 S. 8 Nr. 48
NJW-RR 2016 S. 635 Nr. 10
WM 2016 S. 141 Nr. 3
EAAAF-08118

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