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LSG Hessen Urteil v. - L 8 KR 282/12

Im Streit steht die Vergütung des Zusatzentgeltes ZE2008-27-5 für die Gabe des Blutgerinnungspräparates Novoseven® im Rahmen einer vollstationären Krankenhausbehandlung des bei der Beklagten versicherten C.

Fundstelle(n):
MAAAF-08218

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