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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 KR 843/12

Die Beteiligten streiten darüber, ob gegenüber der Beklagten Ansprüche aufgrund des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) geltend gemacht werden können. Dabei ist primär streitig, ob diese Ansprüche durch Aufrechnung seitens der Beklagten erloschen sind.

Fundstelle(n):
TAAAF-08220

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