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§ 35a EStG; Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Handwerkerleistungen, die auf öffentlichem Gelände durchgeführt werden
Berücksichtigung von Abgaben für das im zweiten Halbjahr erzielte Arbeitsentgelt bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
Nach Rdnr. 9 des zur Anwendung des § 35a EStG sind bei Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf Privatgelände durchgeführt werden (z. B. Straßen- und Gehwegreinigung, Winterdienst) nur die anteiligen Aufwendungen für die Dienstleistungen auf dem Privatgelände begünstigt. Im Gegensatz dazu hat der entschieden, dass in Fällen, in denen der Steuerpflichtige zur Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh-) Wegen verpflichtet ist und er damit eine Firma beauftragt, die entstandenen Kosten auch insoweit begünstigt sind, als sie auf die Dienstleistung auf dem öffentlichen Gelände entfallen. Mit hat der BFH außerdem entschieden, dass die auf das öffentliche Gelände vor dem Grundstück entfallenden Aufwendungen für den Anschluss eines Grundstücks an zentrale Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG begünstigt sind.
Die beiden oben genannten BFH-Urteile wurden zwischenzeitlich auf der Internetseite des BMF, auf der die BFH-Urteile aufgeführt sind, die im BStBl 2014 II veröffentlicht werden, eingestellt. Sie sind damit ab s...