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BMF - III C 3 - S 7160 h/12/10001 BStBl 2015 I S. 887

Umsatzsteuer; Änderung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG durch Artikel 4 des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes; Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds

Die Aufhebung des Investmentgesetzes und die gleichzeitige Schaffung eines Kapitalanlagegesetzbuches durch das AIFM-Umsetzungsgesetz vom (BGBl 2013 I S. 1981) erforderte eine Änderung der Gesetze, die bisher Bezug auf das Investmentgesetz nahmen. Daher wurde durch Artikel 4 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) vom (BGBl 2013 I S. 4318) der Wortlaut der Steuerbefreiung für die „Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz” nach § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG mit Wirkung vom neu gefasst. Danach erstreckt sich die Steuerbefreiung nunmehr auf die „Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes”. Der Umfang der nach der Vorschrift umsatzsteuerfreien Verwaltungsleistungen wurde durch die Neuregelung weitgehend unverändert aufrechterhalten, aber an die geänderten Begrifflichkeiten angepasst.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2015 I S. 886, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe „. Verwaltung von Investmentvermögen ...

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