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Zweifelsfragen zu § 15a EstG
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1. | Inhalt
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2. | Adressaten
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3. | Regelungen im Zusammenhang mit § 15a Abs. 1 EStG
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3.1. | Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
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3.2. | Behandlung des Investitionsabzugsbetrags
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3.3. | Teileinkünfteverfahren
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3.3.1. | Positive steuerfreie Teileinkünfte
| 5 | ||
3.3.2. | Negative nicht abziehbare Teileinkünfte
| 6 | ||
4. | Regelungen im Zusammenhang mit § 15a Abs. 3 EStG
| 6 | ||
4.1. | Berücksichtigungsreihenfolge von Entnahmen und Gewinnen
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4.2. | Berücksichtigungsreihenfolge von Entnahmen und Verlusten
| 6 | ||
4.3. | Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
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1. Inhalt
Diese Verfügung regelt entsprechend einer Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG. Die einzelnen Problemfelder sind anhand von Beispielsfällen verdeutlicht (ausgegangen wird dabei von einem zu 100 % beteiligten Kommanditisten). Soweit nichts Gegenteiliges genannt wird, steht eine erweiterte Außenhaftung für einen Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG nicht zur Verfügung.
2. Adressaten
Adressaten dieser Verfügung sind die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Veranlagungsstellen für Personengesellschaften, die Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer, die mit der Prüfung von Personengesellschaften betraut sind, die...