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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG (a. F.)
Inanspruchnahme des leistenden Unternehmers nach § 27 Abs. 19 UStG Anhängiges Musterverfahren beim Finanzgericht Köln unter dem Az. 9 K 1484/15
Erfassung der Einsprüche in der DB-Rb
1. Anhängiges Musterverfahren beim Finanzgericht Köln unter dem Az. 9 K 1484/15
Beim Finanzgericht Köln ist unter dem Aktenzeichen 9 K 1484/15 ein Klageverfahren gegen die Inanspruchnahme eines leistenden Unternehmers nach § 27 Abs. 19 UStG anhängig. Nachdem der Leistungsempfänger unter Berufung auf das Urteil des , BStBl 2014 II, S. 128, die Erstattung der nach § 13b UStG angemeldeten und abgeführten Umsatzsteuer beantragt hatte, wurde der jetzige Kläger (leistender Unternehmer) nach § 27 Abs. 19 UStG als Steuerschuldner in Anspruch genommen. Gegen diese Inanspruchnahme wendet er sich mit der Klage. Er hat weder die entsprechenden Ausgangsrechnungen geändert noch von der Abtretungsmöglichkeit des § 27 Abs. 19 S. 3 und 4 UStG Gebrauch gemacht (siehe auch „Arbeitshilfe für die Finanzämter bei Erstattungsanträgen des Leistungsempfängers” vom in InfO).
Einsprüche, in denen sich leistende Unternehmer als Einspruchsführer auf dieses Verfahren berufen, können aufgrund des Klageverfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen mit Zustimmung des Einspruchsführers zum Ruhen gebracht werden (§ 363 Abs. 2 S. 1 AO). ...