Zahlung für die vorzeitige Beendigung eines mehrjährigen Pachtvertrages im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs als Entschädigung
Leitsatz
1. Um eine Entschädigung handelt es sich nur dann, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht. Erforderlich ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erleidet, der durch die Zahlung unmittelbar ausgeglichen werden soll. 2. Ist ein Rechtsstreit über die vorzeitige (fristlose) Kündigung eines mehrjährigen Grundstückspachtvertrags durch den Pächter durch gerichtlichen Vergleich beendet worden, kann die vom Verpächter vereinnahmte Zahlung eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG sein, auch wenn sich die Zahlung an der Höhe der bei regulärer Vertragserfüllung zu zahlenden Pachten orientiert, der Verpächter allerdings bei der Zustimmung zum Vergleich unter wirtschaftlichem Druck gestanden hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 26 Nr. 1 DStRE 2015 S. 1490 Nr. 24 EStB 2016 S. 53 Nr. 2 HFR 2016 S. 213 Nr. 3 KÖSDI 2016 S. 19673 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 52/2015 S. 3883 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2015 S. 939 Ubg 2016 S. 40 Nr. 1 PAAAF-08282