Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 21/14

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, EStG § 4a Abs. 2 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 133, FGO § 65 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1

Einschlag einzelner hiebreifer Bäume führt zur Abspaltung eines Teiles des Buchwertes des stehenden Holzes

Leitsatz

1. Der Einschlag einzelner hiebsreifer Bäume in der Endnutzung führt zu einer Abspaltung eines Teilbetrags vom Buchwert des stehenden Holzes, der dann auf das zum Umlaufvermögen gehörende geschlagene Holz entfällt. Der Teilwert des jeweiligen Bestands bildet die Grenze der Buchwertabspaltung durch Einschlag in der Endnutzung.
2. Für die Buchwertabspaltung wegen Substanzminderung auf Grund des Einschlags von hiebsreifen Beständen (Endnutzung) bedarf es keines Überschreitens einer (starren) Wesentlichkeitsschwelle. Für eine solche Mindestgrenze gibt es keine Notwendigkeit; sie könnte vielmehr geeignet sein, forstwirtschaftlich unvorteilhafte Maßnahmen zu bewirken. Allerdings trägt der Steuerpflichtige nach allgemeinen Grundsätzen die Feststellungslast für die Höhe des abgespaltenen Buchwerts.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 17 Nr. 1
ZAAAF-08283

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank