Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 3399/12 E

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – Zwangsläufigkeit der Aufwendungen

Leitsatz

Kosten eines Zivilprozesses entstehen aus rechtlichen Gründen zwangsläufig und sind daher als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen hat, sondern die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aus Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht auf Erfolg bot (Anschluss an , BStBl II 2011, 1015).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAF-08501

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank