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BAG Urteil v. - 2 AZR 3/14

Gesetze: § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst b KSchG, § 1 Abs 2 S 3 KSchG, § 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 106 S 1 GewO, § 99 BetrVG, § 102 Abs 1 S 3 BetrVG

Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

Leitsatz

1. Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 KSchG folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz zu beschäftigen, erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb oder Betriebsteil des Unternehmens.

2. Eine über die Vorgaben des KSchG hinausgehende "Selbstbindung" des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem im Ausland gelegenen Betrieb des Unternehmens mag sich im Einzelfall aus § 241 BGB, aus § 242 BGB oder aus einem Verzicht auf den Ausspruch einer Beendigungskündigung ergeben können.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:240915.U.2AZR3.14.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2867 Nr. 47
DB 2015 S. 7 Nr. 46
DB 2016 S. 120 Nr. 2
NJW 2015 S. 8 Nr. 50
RIW 2016 S. 73 Nr. 1
ZIP 2016 S. 92 Nr. 2
UAAAF-08613

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